Statut zur Vergabe des Wiener-Schmidt-Preises durch die GfK und die GPI

Seit dem Jahre 1996 vergeben die Deutsche Gesellschaft für Kybernetik e. V. GfK- und die Gesellschaft für Pädagogik und Information e. V. -GPI- gemeinsam den Wiener-Schmidt-Preis.

1996 an der Pädagogischen Fakultät der Karlsuniversität Prag an Professor Dr. Milos Lánský,

1998 an der Universität Paderborn an Professor Dr. Klaus Weltner,

2000 an der Pädagogischen Universität in Hradec Kralové an Professor Dr.-Ing. Uwe Lehnert,

2002 in der Staatsbibliothek, Berlin an Professor Dr. Dr. h.c. mult. Friedhart Klix und

2004 an der Universität Wien an Professor Dr. Klaus Krippendorff.

Der Begriff Kybernetik wird in Übereinstimmung mit Hermann Schmidt (1941) und Norbert Wiener (1948) nicht auf die Theorie und Technik der Regelung beschränkt verstanden, sondern als Beschäftigung mit der Übertragung und Verarbeitung von Information unter Verwendung analytischer, modellierender, messender und kalkülisierender Methoden zum Zwecke von Prognosen (A. Comte) und Objektivationen (H. Schmidt).

Dabei kann Verarbeitung und raumzeitliche Übertragung von Information (A) in und zwischen Subjekten (Anthropokybernetik) oder auf der (B) biologischen Ebene (Biokybernetik) oder auch (C) in Maschinen (Konstruktkybernetik) erfolgen, aber auch (D) als vom Seinsbereich unabhängige Struktur betrachtet werden (allgemeine Kybernetik). In allen diesen vier Bereichen führt die Analyse auf vier aufeinander aufbauende Gegenstandsstrukturen:

(1) Messung, Codierung und Übertragung von Information,
(2) Algorithmen und Systeme der Informationsverarbeitung,
(3) zielgerichtete Umweltlenkung (speziell: Regelung),
(4) Zielverfolgung im Einflussbereich anderer Subjekte (speziell: mathematische Spieltheorie).

Dieser am 8. Juni 1999 in Wien protokollierte umfassende Kybernetikbegriff schließt u. a. die folgenden Disziplinen ein:
Mathematische Informationstheorie,
Informatik,
Regelungstheorie,
allgemeine Systemtheorie,
Wirtschaftskybernetik (mathematische Wirtschaftsforschung),
Spieltheorie,
Organisationskybernetik,
Biokybernetik,
Theorie künstlicher Intelligenz,
Bildungstechnologie.

Durch den Preis soll eine dokumentierte, wesentliche Einzelleistung oder das wissen-schaftliche Lebenswerk des Preisträgers gewürdigt werden. Die Stiftung des Preises wurde 1994 zwischen dem langjährigen Vorsitzenden der GPI, Prof. Dr. Dr. Gerhard E. Ortner, und dem einstigen Gründungsvorsitzenden der GPI, Prof. Dr. Dr. h. c. Helmar Frank, vereinbart, bei der Feststunde der Technischen Universität Berlin zum 100. Geburtstag von Norbert Wiener und Herrmann Schmidt am 9. Dezember 1994 verkündet.

Das Stiftungsstatut aus Dezember 1994 wurde am 10. November 2001 modifiziert und heute, am 13. November 2004 wie folgt neu gefasst:

Die Vergabe des Preis erfolgt nach den folgenden Regeln:

Artikel 1
Der Preis wird möglichst in jedem zweiten Kalenderjahr vergeben, keinesfalls zwei-mal im selben Kalenderjahr und keinesfalls in einem dichteren Abstand als sieben Monate.

Artikel 2
Die Preisvergabe erfolgt öffentlich anlässlich einer von der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik (mit-)getragenen Fachveranstaltung.

Artikel 3
Der Preis ist undotiert und besteht aus
1. einer Medaille mit Porträts von Wiener und Schmidt,
2. einer von den autorisierten Repräsentanten der beiden Vergabeinstitutionen des Preises und der gemeinsamen Jury unterzeichneten Urkunde.
3. dem von der Jury zu liefernden Begründungstext der aktuellen Preiszuerkennung (Laudatio) mit Auflistung der Jury, der Stifter und der bisherigen Preisträger und
4. einer Druckschrift mit Texten über das Wirken von Wiener und Schmidt, über den Wiener-Schmidt-Preis und über dessen Vergabeinstitutionen, in welcher auch das ursprüngliche, inzwischen mehrfach modifizierte, Statut abgedruckt ist.

Artikel 4
Jedes direkte Mitglied einer Vergabeinstitution des Preises ist berechtigt, dem amtierenden Sprecher der Jury einen würdigen Preisempfänger bis spätestens drei Monate vor dem angesetzten Preisvergabetermin vorzuschlagen. Eigenbewerbungen um den Preis werden nicht behandelt. Der Vorschlag muss eine in der Laudatio verwendbare Begründung enthalten, welche die zu würdigende Leistung kennzeichnet.

Die Leistung muss durch nachzuweisende wissenschaftliche Veröffentlichungen zu Grundlagen und Lehre der Kybernetik unter Umständen auch durch das literarische Gesamtwerk einer Person dokumentiert sein. Das Dokumentationsmaterial ist der Jury, wenn sie es wünscht, vorzulegen. Es sollen deutschsprachige Publikationen gefördert werden, deshalb soll das Dokumentationsmaterial mindestens teilweise deutschsprachig sein.

Die Vergabe des Preises ist ausschließlich an natürliche Personen möglich. Die Vergabe zum selben Termin an mehr als eine Person ist nur dann möglich, wenn die gemeinsamen Preisträger für eine ersichtlich gemeinsam erbrachte Leistung ausgezeichnet werden sollen.

Artikel 5
Die Ausschreibung des Preises mit Nennung des nächsten Vergabetermins erfolgt in Print- oder virtuellen Magazinen der Vergabeinstitutionen spätestens sieben Monate vor diesem Termin.

Von den Leitungsorganen der beiden preisvergebenden Institutionen werden späte-stens drei Monate vor der Preisvergabe höchstens je drei Mitglieder in die Jury delegiert; sie dürfen nicht selbst als Preisträger zur Wahl stehen. Die Mitglieder der Jury arbeiten ehrenamtlich.

Die Jury wählt (eventuell auf dem Korrespondenzweg) aus ihren Reihen einen Sprecher, der die Entscheidung über den Preisträger spätestens zwei Monate vor dem Vergabetermin herbeiführt und mit Begründung den Vorständen der Vergabeinstitutionen unverzüglich mitteilt.

Der Sprecher der Jury übergibt am Übergabetermin den Preis, sofern sich die Vorstände der Vergabeinstitutionen vier Wochen vor der Vergabe auf keine andere Persönlichkeit zur Erfüllung dieser Aufgabe geeinigt haben. Nach dem Vergabetermin sorgt der Sprecher dafür, dass die Vergabeinstitutionen rechtzeitig die nächste Ausschreibung vornehmen und ihre Delegationen für die neue Jury wählen; erforderlichenfalls macht er einen Vorschlag, der bei nicht rechtzeitigem Zustandekommen eines anderen Beschlusses als angenommen gilt. Als letzte Aufgabe leitet der Sprecher die Wahl seines Nachfolgers. Wiederwahl ist möglich.

Artikel 6
Die beiden Vergabeinstitutionen machen die Entscheidungen der Jury einschließlich der vom Sprecher gegebenen Begründung, jedoch ohne Benennung des Vorschlagenden, des Abstimmungsverhältnisses und anderer, der Entscheidung vorausgegangener Einzelheiten öffentlich.

Es folgen die Unterschriften des Vorsitzenden des Vorstands der GPI sowie der Vor-sitzenden des Vorstands und Beirats der GfK

Berlin, am 13. November 2004

Gerhard E. Ortner, GPI

Siegfried Piotrowski, GfK Klaus Dittmann, GfK Klaus Fuchs-Kittowski, GfK

als Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Kybernetik e.V.

Gerhard E. Ortner, Vorsitzender des Beirats der GfK

Statut zur Vergabe des W-S-P (2004-11-13)